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BPatG, 28.11.2001 - 32 W (pat) 245/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98
LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 28.11.2001 - 32 W (pat) 245/00
Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, fehlt es nicht an der erforderlichen Unterscheidungseignung (BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO).
- BPatG, 18.04.2013 - 25 W (pat) 556/12
Markenbeschwerdeverfahren - " VITAMINGENUSS " - keine Unterscheidungskraft
Daher habe auch das Bundespatentgericht in seinen Entscheidungen in den Wortkombinationen betreffend die Anmeldezeichen "Aqua fun" (Beschluss vom 28. November 2001, 32 W (pat) 245/00) und "drink & fun" (Beschluss vom 10. März 1999, 29 W (pat) 45/97) keinen brauchbaren, unmittelbar sachbeschreibenden Inhalt erkannt und diese Bezeichnungen als unterscheidungskräftig angesehen.